Verkaufsoffene Sonntage in den einzelnen Bundesländern

Warum sind die verkaufsoffenen Sonntage von Bundesland und Bundesland – ja sogar von Gemeinde zu Gemeinde – unterschiedlich? Seit wann ist das so, welche Regularien stecken dahinter und wie sehen die Regelungen für die verkaufsoffenen Sonntage heute in den einzelnen Bundesländern aus? Dieser Artikel bringt Licht ins Dunkel!

Die in Deutschland üblichen Ladenöffnungszeiten variieren von Bundesland zu Bundesland. Die Überlegungen, zu welchen Zeiten die Geschäfte geschlossen zu sein haben, fußen sowohl auf Gesetzen zum Arbeitnehmerschutz sowie auf der Einhaltung religiöser Feiertage christlichen Ursprungs. Während das bundeseinheitliche Recht über den Ladenschluss unter § 3 eindeutig regelt, dass Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen zu bleiben haben, definiert es gleichzeitig ebenso bundeseinheitlich geltende Ausnahmen. Grundsätzlich ist der Verkauf von Waren an vier Sonntagen im Jahr erlaubt. Diese Sonntage müssen von den jeweiligen Gemeinden als verkaufsoffene Sonntage freigegeben werden und dürfen nicht in den Monat Dezember fallen. Ebenfalls haben die Gemeinden darauf zu achten, dass die Zeiten des Hauptgottesdienstes nicht betroffen werden. Ausnahmen lassen sich für jene Gemeinden treffen, die als Kur- oder Erholungsort gelten. Hier kann an bis zu 40 Wochenenden im Jahr auch an Sonntagen ein- und verkauft werden.

Veraufsoffene Sonntage in den einzelnen Bundesländer im Überblick

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg gestattet den Verkauf an drei Sonn- bzw. Feiertagen im Jahr. Diese dürfen jedoch nicht auf Ostern, Pfingsten oder einen der Adventssonntage fallen. Ebenfalls für die Sonntagsöffnung ungeeignet sind die Weihnachtsfeiertage.

Bayern

Bayern schließt sich der bundeseinheitlichen Regelung an.

Berlin

In Berlin kann der Senat insgesamt acht verkaufsoffene Sonntage bestimmen. Trotz erfolgreicher Klage der evangelischen und katholischen Kirchen vor dem Verfassungsgericht sind in der aktuellen Form erneut zwei Adventssonntage als verkaufsoffen vorgesehen. Zwei weitere Sonntage im Jahr dürfen Händler aus bestimmten Anlässen selbst bestimmen.

Brandenburg

Brandenburg kennt sechs verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr. Diese dürfen jedoch nicht auf Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag fallen. Die Einschränkung bezieht sich ebenfalls auf den Totensonntag, den Volkstrauertag sowie Feiertage im Dezember.

Bremen

Bremen kennt nur vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage. Diese dürfen jedoch nicht auf die Feiertage Pfingstsonntag, Ostern, inklusive Karfreitag fallen, dürfen nicht im Monat Dezember liegen und schonen Totensonntag und den Volkstrauertag.

Hamburg

Mit Ausnahme der Adventssonntage kennt Hamburg vier verkaufsoffene Sonntage. Hierbei darf es sich jedoch um keinen Feiertag handeln. Ebenfalls ausgeschlossen sind die sogenannten »stillen Feiertage«.

Hessen

In Hessen werden jedes Jahr bis zu vier Sonntage für den Verkauf freigegeben, dabei sind Ostern komplett (inklusive Karfreitag und Ostermontag) ausgeschlossen, kann an ganz Pfingsten kein Kauf getätigt werden, bleiben die Geschäfte an Fronleichnam sowie dem ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag geschlossen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage vorgesehen. Allerdings verfügt das Bundesland über eine Reihe von Seebädern, die den § 10 für Kur- und Erholungsbäder des Ladenschlussgesetzes für sich in Anspruch nehmen. Davon partizipieren nun auch die Gemeinden Greifswald, Schwerin, Rostock, Neubrandenburg sowie Wismar und Stralsund neben über 90 weiteren Orten und Ortsteilen im Bundesland.

Niedersachsen

Niedersachsen hält sich mit Ausnahme der Seebäder ebenfalls an die im Bundesgesetz vorgesehenen vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage.

Nordrhein-Westfalen

Auch in NRW gelten die im Bundesgesetz vorgesehenen vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage. Abweichend sind jedoch auch Sonntage im Dezember vorgesehen, wenn diese nicht auf den ersten oder zweiten Weihnachtsfeiertag fallen, nicht Oster- oder Pfingstsonntag betreffen und weder Totensonntag oder Volkstrauertag sind. Karfreitag und Allerheiligen unterliegen ebenfalls der Schonung.

Rheinland-Pfalz

An vier Sonn- und Feiertagen im Jahr dürfen in Rheinland-Pfalz die Geschäfte ihre Tore für die Dauer von fünf Stunden öffnen. Nicht gestattet ist dies an allen Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt.

Saarland

Im Saarland sind bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage vorgesehen. Diese dürfen nicht auf Oster- und Pfingstsonntag fallen und nicht an Neujahr, Totensonntag und Volkstrauertag stattfinden. Fällt der erste Advent auf einen Sonntag im Dezember, darf dieser für Verkaufszwecke freigegeben werden.

Sachsen

Sachsen sieht vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage vor.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt orientiert sich ebenfalls am Bundesgesetz und erlaubt vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein muss in weiten Landesteilen ebenfalls mit vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen auskommen. Allerdings finden sich auch hier eine Reihe von touristisch relevanten Orten, die sich der Ausnahme nach § 10 Ladenschlussgesetz bedienen.

Thüringen

Thüringen gestattet vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage.